Zahlungskontengesetz

Umsetzung der EU-Zahlungs­konten­richt­linie

Im Oktober 2015 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des neuen Zahlungskontengesetzes (ZKG) beschlossen, das die EU-Zahlungskontenrichtlinie 2014/92/EU in deutsches Recht umsetzt. Das ZKG gibt nicht nur Verbrauchern das Recht auf ein sogenanntes Basiskonto, sondern enthält auch umfangreiche Vorgaben zu den Abläufen beim Kontowechsel. 


Allerdings bedeutet das ZKG, das auf Kreditinstitute hohe Anforderungen zukommen. Kontowechsel24.de hat seine Systeme entsprechend erweitert und bietet Ihnen eine Lösung, die alle Anforderungen des ZKG erfüllt – ob Ihr Institut nun übertragender oder empfangender Zahlungsdienstleister ist.
Ziel ist es, Verbrauchern den Wechsel ihrer Zahlungskonten zu erleichtern. 

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Video abspielen

Empfangender ZD

Leistungen für empfangende Zahlungs­dienst­leister

Das ZKG formuliert verschiedene Kernanforderungen für empfangende Zahlungsdienstleister:

 

  • Bereitstellung und Bearbeitung der Ermächtigung zur Kontenwechselhilfe
  • Kommunikation mit dem übertragenden Zahlungsdienstleister innerhalb von zwei Tagen nach Erhalt der Ermächtigung
  • Verarbeitung der Listen des übertragenden Zahlungsdienstleisters (digital oder papierhaft)
  • Information der Zahlungspartner über die neue Bankverbindung
  • Einrichtung der Daueraufträge auf dem Konto des empfangenden Zahlungsdienstleisters 
  • Berichtswesen zur Einhaltung der regulatorischen Anforderungen


Wir prüfen die Ermächtigung, übermitteln sie innerhalb der gesetzlichen Frist an den übertragenden Zahlungsdienstleister und überwachen auch, dass dieser innerhalb der vorgeschriebenen Frist die Listen zur Verfügung stellt.
Anschließend benachrichtigen wir voll automatisiert alle Zahlungspartner, richten die Daueraufträge ein und klären offene Punkte mit dem Verbraucher oder dem übertragenden Zahlungsdienstleister.
So bieten wir Ihnen einen ganzheitlichen Prozess der sicherstellt, dass die Vorgaben des ZKG eingehalten werden.

Übertragender ZD

Leistungen für übertragende Zahlungs­dienst­leister

Auch für die übertragenden Zahlungsdienstleister sieht das ZKG diverse Kernanforderungen vor:

 

  • Übermittlung der Listen und Informationen zu Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträgen innerhalb von fünf Tagen an den empfangenden Zahlungsdienstleister und den Kontoinhaber
  • Schließung des Kontos – Stornierung der Daueraufträge
  • Übertragung des Saldos – Nach Erhalt der Ermächtigung zur Kontowechselhilfe exportieren Sie die Kontobewegungsdaten des entsprechenden Kontos auf unseren Sicherheitsserver und wir kümmern uns um alles Weitere
  • von der Generierung und dem Versand der Listen bis zum Anstoß der Saldoübertragung

 

Das Besondere an diesem Full Service für Sie:

Wir können die Kontobewegungsdaten in jedem gewünschten Format bearbeiten, durch unsere zentrale Plattform sparen Sie Kosten und gewinnen Zeit.

Digitale B2B-Plattform

Mit der Bank2Bank-Plattform betreibt Kontowechsel24.de die größte deutsche Onlinetransaktionsplattform zum Austausch von Daten im Rahmen des Zahlungskontengesetzes. 

 

Das voll integrierte System vernetzt zahlreiche Sparkassen, Privat- und Genossenschaftsbanken. Damit ermöglicht Kontowechsel24.de den schnellen und direkten Datenaustausch zur Durchführung der Kontenwechselhilfe. Dabei führen die hoch automatisierten Prozesse der Plattform zu deutlichen Kostenvorteilen. 

 

Mehrere tausend Nutzer wickeln bereits heute monatlich mehr als 35.000 Transaktionen mit einem Volumen von rund 250.000 geänderten Bankverbindungen ab. Mit der Bank2Bank-Plattform unterstützen wir darüber hinaus ein einheitliches regulatorisches Reporting, um die Einhaltung der gesetzlichen Fristen zu dokumentieren.

Papierhafte Prozesse digitalisieren

Trotz der voranschreitenden Digitalisierung werden viele Prozesse immer noch papierhaft initiiert
Auch für die Kontenwechselhilfe gilt das Schriftformerfordernis, das in weiten Teilen durch eine originale Unterschrift des Kunden auf der Ermächtigung erfüllt werden wird.

Aber auch die Listen mit Daueraufträgen, Lastschriften und Gutschriften, die der übertragende Zahlungsdienstleister zur Verfügung stellen muss, gehören dazu. Kontowechsel24.de stellt mit seinem integrierten Dokumentenmanagementsystem das Bindeglied zwischen alter und neuer Prozesswelt zur Verfügung.

 

Die Leistungen im Überblick:

  • Automatische Kundenanlage in unserem System auf Basis papierhafter Ermächtigungen
  • Digitalisierung und elektronische Weiterverarbeitung der Ermächtigung
  • OCR/ICR Erkennung zur automatischen Identifizierung aller Zahlungspartner auf den papierhaften Listen des übertragenden Zahlungsdienstleisters

 

Unser Dokumentenmanagementsystem dient als Datendrehscheibe und sorgt dafür, dass die Prozesse zwischen den verschiedenen Welten reibungslos ineinandergreifen.

Interessiert?

Wir freuen uns auf Sie!

Interessiert?

Wir freuen uns auf Sie!

Interessiert?

Wir freuen uns auf Sie!

Kundenstimmen

zu Kontowechsel24.de

Suche

auf der Webseite Kontowechsel24.de