Im Oktober 2015 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des neuen Zahlungskontengesetzes (ZKG) beschlossen, das die EU-Zahlungskontenrichtlinie 2014/92/EU in deutsches Recht umsetzt. Das ZKG gibt nicht nur Verbrauchern das Recht auf ein sogenanntes Basiskonto, sondern enthält auch umfangreiche Vorgaben zu den Abläufen beim Kontowechsel.
Allerdings bedeutet das ZKG, das auf Kreditinstitute hohe Anforderungen zukommen. Kontowechsel24.de hat seine Systeme entsprechend erweitert und bietet Ihnen eine Lösung, die alle Anforderungen des ZKG erfüllt – ob Ihr Institut nun übertragender oder empfangender Zahlungsdienstleister ist.
Ziel ist es, Verbrauchern den Wechsel ihrer Zahlungskonten zu erleichtern.